Zum Inhalt springen
← Zurück

Makler-Kooperationsvertrag & Unter-Maklervereinbarung

zwischen der Trastimo GmbH / SynqEstate (nachfolgend „Hauptmakler“ genannt)
und dem im Partner-Dashboard registrierten und zertifizierten Partner-Makler (nachfolgend „Kooperationsmakler“ genannt).

Präambel

Der Hauptmakler betreibt die digitale Immobilienplattform SynqEstate (synqestate.com) und akquiriert Immobilienobjekte von Verkäufern auf Provisionsbasis (§ 656a BGB). Der Kooperationsmakler verfügt über die erforderliche Erlaubnis nach § 34c GewO. Die Parteien vereinbaren im Rahmen eines echten Gemeinschaftsgeschäfts (§ 652 BGB) die Verteilung und Durchführung von Vor-Ort-Vermarktungsaufgaben.

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Der Hauptmakler beauftragt den Kooperationsmakler im Wege des Unter-Maklervertrages mit der Durchführung von Vor-Ort-Besichtigungen, Kundenberatungen und Vermarktungshandlungen für zugewiesene Objekte.
  2. Die Zuweisung erfolgt wahlweise automatisiert nach Aktionsradius und Tarif-Priorität oder durch aktive Übernahme aus der SynqEstate Objektbörse.

§ 2 Pflichten des Kooperationsmaklers

  1. Der Kooperationsmakler versichert das ständige Vorliegen der Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO sowie einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung.
  2. Nach Zuweisung eines Objekts verpflichtet sich der Kooperationsmakler zur ersten Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer innerhalb des vereinbarten SLA-Zeitfensters (max. 24 Stunden).
  3. Der Kooperationsmakler führt Objektbesichtigungen mit Interessenten durch und dokumentiert diese im digitalen Besichtigungsprotokoll.

§ 3 Pflichten des Hauptmaklers

  1. Der Hauptmakler stellt dem Kooperationsmakler die aufbereiteten Objektdaten, Zugänge zur KI-Exposé-Generierung und Multi-Portal-Synchronisation (ImmoScout24, Kleinanzeigen) gemäß dem gebuchten Tarif zur Verfügung.
  2. Der Hauptmakler leitet eingehende Kaufinteressenten unverzüglich an den zuständigen Kooperationsmakler weiter.

§ 4 Provisionsteilung & Abrechnung

  1. Bei erfolgreichem notariellen Kaufvertragsabschluss steht dem Kooperationsmakler der im gebuchten Tarif vereinbarte Provisionsanteil (z. B. 70 % der Gesamt-Netto-Courtage) zu.
  2. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang der Maklercourtage auf dem Geschäftskonto des Hauptmaklers.

§ 5 Kundenschutz & Umgehungsverbot

  1. Der Kooperationsmakler sichert dem Hauptmakler absoluten Kundenschutz für alle vermittelten Objekte und Verkäuferkontakte zu.
  2. Jegliche direkte Abwicklung oder Weitergabe von Daten an Dritte unter Umgehung des Hauptmaklers ist untersagt und löst einen Schadensersatzanspruch in Höhe der entgangenen Gesamtprovision aus.

§ 6 Datenschutz & Schlussbestimmungen

  1. Es gelten die Bestimmungen des beiliegenden Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV gem. Art. 28 DSGVO).
  2. Änderungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Hauptmaklers.